Zusätzliche
Rechnungsmerkmale nach § 11 UStG ab dem 1.1.2003

Aufgrund des neu konzipierten § 11 Abs 1 UStG müssen Rechnungen,
die zum Vorsteuerabzug berechtigen, ab dem 1.1.2003 folgende zusätzliche, neue Merkmale
aufweisen:

·
Das Ausstellungsdatum;

·
eine fortlaufende Nummer, die zur
Identifizierung der Rechnung einmalig vergeben wird;

·
die UID Nummer des leistenden Unternehmers;

·
im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis,
dass für diese Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt.

Zur näheren Durchführung der neuen Regelung befindet sich ebenfalls ein
Erlass im BMF in Ausarbeitung.

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