zusätzliche Rechnungsmerkmale ab dem 1.1.2003
Zusätzliche
Rechnungsmerkmale nach § 11 UStG ab dem 1.1.2003
Aufgrund des neu konzipierten § 11 Abs 1 UStG müssen Rechnungen,
die zum Vorsteuerabzug berechtigen, ab dem 1.1.2003 folgende zusätzliche, neue Merkmale
aufweisen:
·
Das Ausstellungsdatum;
·
eine fortlaufende Nummer, die zur
Identifizierung der Rechnung einmalig vergeben wird;
·
die UID Nummer des leistenden Unternehmers;
·
im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis,
dass für diese Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt.
Zur näheren Durchführung der neuen Regelung befindet sich ebenfalls ein
Erlass im BMF in Ausarbeitung.