Was Stundungs – und Aussetzungszinsen derzeit kosten
Zinssenkungen per 09.11. 2001 Der Zinssatz für die Stundung von Abgabenschulden liegt bei Stundungszinsen 4% über dem Basiszinssatz (§ 212 Abs. 2 BAO), für Aussetzungszinsen (Aussetzung der Einhebung von Abgabenschulden) 1% über dem Basiszinssatz (§ 212 a Abs. 9) und bei der ab 01.10.2001 greifenden Steuerverzinsung mit 2% über dem