Kurz-Info: Antraglose Familienbeihilfe bei Geburt eines Kindes
Seit Mai 2015 ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, dass die Familienbeihilfe für ein Kind, welches im Inland geboren wurde - ohne Antrag der Eltern und somit gleichsam automatisch – an die Eltern ausgezahlt wird. Notwendig dafür ist, dass das Finanzamt basierend auf Personenstandsdaten (Standesamt) die Voraussetzungen für das Vorliegen