Nur mehr eine Versicherungsgrenze für „Neue Selbständige“ in der Sozialversicherung
„Neue Selbständige“ sind Personen, die aufgrund einer betrieblichen Tätigkeit steuerrechtlich Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen. Bisher gab es für „Neue Selbständige“ zwei Versicherungsgrenzen in der Sozialversicherung. Die sogenannte „große Versicherungsgrenze“ (Wert 2015: 6.453,36 EUR) kam bisher zur Anwendung, wenn ausschließlich die Tätigkeit als „Neuer Selbständiger“ ausgeübt wurde. Wurde nebenbei auch