Ausschluss der Energieabgabenvergütung für Dienstleistungsbetriebe verstößt gegen EU-Recht
Mit dem BBG 2011 wurde die Energieabgabenvergütung auf Produktionsbetriebe eingeschränkt. Nachteilig von der Änderung betroffen waren dabei energieintensive Betriebe des Dienstleistungssektors wie etwa Einkaufszentren, Hotels oder Skiliftbetreiber, die durch diese Änderung die über den Selbstbehalt hinausgehende Erstattung der Energieabgaben verloren haben. Gegen diese Gesetzesänderung haben betroffene Unternehmen Beschwerde erhoben und