Nationalrat mit wichtigen Gesetzesbeschlüssen zum Jahreswechsel

Im Dezember 2023 hat der Nationalrat noch einige wichtige Gesetze beschlossen, die Auswirkungen auf die Steuer und auf das Wirtschaftsleben haben. Nachfolgend sind sie überblickmäßig dargestellt. Start-up-Förderungsgesetz Das von BMF und BMJ ins Leben gerufene "Start-up-Paket" enthält u.A. ein neues steuerliches Modell für Start-up-Mitarbeiterbeteiligungen, das insbesondere die so genannte "Dry-Income-Problematik"

2024-01-01T01:00:00+01:00Januar 2024|

Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikmodule

Der Betrieb von Photovoltaikanlagen im Privatbereich ist ja mit manchen steuerlichen Besonderheiten verbunden (siehe dazu bereits KI 04/23). Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2024, das Ende November 2023 im Nationalrat beschlossen worden ist, wurde überdies die Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikmodule eingeführt. So sinkt für Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe, Einfuhren sowie Installationen von Photovoltaikmodulen

2023-12-01T01:00:00+01:00Dezember 2023|

OGH stellt strenge Kriterien an die Verjährung von Urlaubsansprüchen

Das Thema Urlaub und Urlaubsanspruch usw. sorgt nicht selten für Konflikte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ein nicht alltägliches Thema stellt die Verjährung von Urlaubsansprüchen dar, da regelmäßiger Urlaubsverbrauch und damit verbundener Erholungseffekt für den Arbeitnehmer in beiderlei Interesse stehen sollten. Beim Thema Verjährung ist es durch eine OGH-Entscheidung (GZ 8

2023-12-01T01:00:00+01:00Dezember 2023|

Kurz-Info: Tarifstufen in der Einkommensteuer ab 2024 nach Anpassungen gegen die „kalte Progression“

Durch die automatische Inflationsanpassung und die weitere gestaffelte Anpassung der für die Anwendung der 1. bis 4. Tarifstufe maßgebenden Grenzbeträge zur Entlastung von niedrigen und mittleren Einkommen ergeben sich nachfolgende Werte in der Einkommensteuer ab 2024. Einkommen (in €) Grenzsteuersatz Über Bis   0 12.816 0 % 12.816 20.818 20 % 20.818 34.513

2023-12-01T01:00:00+01:00Dezember 2023|

Kurz-Info: ÖGK zu Verzugszinsen

Die ÖGK hat Ende November 2023 eine Information zur Berechnung von Verzugszinsen veröffentlicht. Die ÖGK ist verpflichtet, Verzugszinsen für nicht rechtzeitig einbezahlte Beträge zu verrechnen. Beiträge gelten als zeitgerecht entrichtet, wenn sie binnen 15 Tage nach deren Fälligkeit auf dem Konto des zuständigen Krankenversicherungsträgers gutgebucht sind. Die Höhe der Verzugszinsen

2023-12-01T01:00:00+01:00Dezember 2023|

Gebäudeentnahme zu steuerlichen Buchwerten

Bei Entnahmen von bebauten Grundstücken aus dem betrieblichen in den privaten Bereich kommt grundsätzlich der Teilwert zum Ansatz, wodurch die im betrieblichen Bereich entstandenen stillen Reserven aufgedeckt und einer Besteuerung unterworfen werden. Eine solche Entnahme von Gebäuden aus dem Betriebsvermögen erfolgte oftmals im Rahmen der Betriebsaufgabe oder um das Gebäude

2023-12-01T01:00:00+01:00Dezember 2023|

Sozialversicherungswerte 2024

Unter Berücksichtigung der Aufwertungszahl von 1,035 betragen die Sozialversicherungswerte für 2024 voraussichtlich (in €):   2024 2023 Geringfügigkeitsgrenze monatlich 518,44 500,91 Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe monatlich 777,66 751,37 Höchstbeitragsgrundlage täglich 202,00 195,00 Höchstbeitragsgrundlage monatlich (laufender Bezug) 6.060,00 5.850,00 Höchstbeitragsgrundlage (jährlich) für Sonderzahlungen (echte und freie Dienstnehmer) 12.120,00 11.700,00 Höchstbeitragsgrundlage monatlich für

2023-12-01T01:00:00+01:00Dezember 2023|

Umfassende Neuerungen bei der Vignette für 2024

Für das Jahr 2024 kommt es zu mehreren Neuerungen bei der Autobahnvignette - die Vignette für 1 Tag wird eingeführt und kostet (für mehrspurige Kfz) 8,60 € (die 1-Tages-Vignette gibt es ausschließlich digital). Neu ist überdies, dass die 1-Tages-Vignette und auch die 10-Tages-Vignette bei Onlinekauf sofort Gültigkeit erlangen. Für Endverbraucher gilt

2023-12-01T01:00:00+01:00Dezember 2023|

Maßnahmen vor Jahresende 2023 – Für alle Steuerpflichtigen

Sonderausgaben ohne Höchstbetrag und Kirchenbeitrag Folgende Sonderausgaben sind ohne Höchstbetrag unbeschränkt abzugsfähig: Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten, Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung in der Pensionsversicherung, bestimmte Renten und dauernde Lasten sowie Steuerberatungskosten (wenn nicht bereits Betriebsausgaben/Werbungskosten). Pauschalierte Steuerpflichtige können Steuerberatungskosten jedenfalls als Sonderausgaben absetzen. Kirchenbeiträge sind bis zu 400 € absetzbar und werden über

2023-11-01T01:00:00+01:00November 2023|

Maßnahmen vor Jahresende 2023 – Für Arbeitnehmer

Werbungskosten noch vor Jahresende bezahlen Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der nichtselbständigen Tätigkeit stehen, müssen noch vor dem 31.12.23 entrichtet werden, damit sie 2023 von der Steuer abgesetzt werden können. Oftmals handelt es sich dabei um berufsbedingte Aus-, Fortbildungs- und Umschulungskosten. Werbungskosten sind entsprechend nachzuweisen (Rechnungen, Quittungen, Fahrtenbuch) und

2023-11-01T01:00:00+01:00November 2023|
Nach oben