Prüfung durch die Finanz aufgrund von Kontodaten
Wie in den Ausgaben KI 08/15 und 03/16 bereits dargestellt, sind österreichische Banken seit 2016 verpflichtet, regelmäßig gewisse Kontodaten (auch rückwirkend) an das Bundesministerium für Finanzen (BMF) zu übermitteln womit das Bankgeheimnis für Steuerzwecke de facto aufgehoben wurde. Zum einen haben Banken allgemeine Informationen (wie z.B. Kontonummer, Inhaber, wirtschaftliche Eigentümer,