Kosten für noch nicht zugelassene Heilbehandlung als außergewöhnliche Belastung
Die Kosten für eine außergewöhnliche Belastung können steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Belastung außergewöhnlich ist, zwangsläufig erwächst und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit maßgeblich beeinträchtigt. Die Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen ist Folge des Leistungsfähigkeits- bzw. subjektiven Nettoprinzips. Demnach müssen einem Steuerpflichtigen jene Beträge von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden können, welche er für