Kurz-Info: EU-Standardüberweisung ab 1. Jänner 2006 bis EUR 50.000,- spesenbegünstigt

Die Betragsobergrenze wurde von bisher € 12.500,- auf € 50.000,- angehoben. Bis zu diesem Betrag werden Überweisungen innerhalb der EU zum gleichen Preis wie Inlandsüberweisungen durchgeführt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Zahlung in EUR Bis EUR 50.000,- Angabe der IBAN des Begünstigten und der BIC der Empfängerbank Von einem EUR-Konto

2006-02-01T01:00:00+01:00Februar 2006|

Buchführungspflicht bei Differenzbesteuerung

Laut Umsatzsteuerprotokoll 2005 richtet sich bei der Differenzbesteuerung gem. § 24 UStG die Buchführungspflicht nach den Bestimmungen der Bundesabgabenordnung und zwar: § 124 BAO: Die handelsrechtliche Buchführungspflicht ist auch für das Steuerrecht maßgebend. Sie trifft einen Kaufmann iSd HGB unabhängig davon, ob er nach Steuerrecht dazu verpflichtet ist. § 125

2006-02-01T01:00:00+01:00Februar 2006|

Steuerliche Abzugsfähigkeit von Kosten einer Bürgschaft

Zur Besicherung von Krediten werden oft private Bürgschaften (z.B. für Angehörige) übernommen. Wird so eine Bürgschaft dann schlagend, stellt sich die Frage, ob die angefallenen Kosten steuerlich geltend gemacht werden können. :: Außergewöhnliche Belastung Voraussetzung ist, dass die Belastung dem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwächst und seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigt. Zwangsläufigkeit

2006-02-01T01:00:00+01:00Februar 2006|

Steuerliche Qualifikation von Gebäudeabbruchkosten und Restbuchwert

Bisher war Verwaltungspraxis, die Abbruchkosten sowie den Restbuchwert des Altgebäudes als Herstellungskosten auf Grund und Boden oder auf das neu errichtete Gebäude zu aktivieren. Damit räumt nun der VwGH in den E. vom 7.6.2005, 2002/14/0011 und 27.4.2005, 2000/14/01110 auf und differenziert die steuerliche Behandlung der Abbruchkosten je nach Veranlassungszusammenhang wie

2006-02-01T01:00:00+01:00Februar 2006|

Grundstücksübertragungen im Steuerrecht

A. Zivilrechtliche Tatbestände Als Rechtstitel für Grundstücksübertragungen kommen in Frage: Kauf, Tausch, Schenkung, Erbschaft, Rente und Zuwendung von einer Privatstiftung. Daran knüpft das Steuerrecht folgende Steuertatbestände, wobei zu unterscheiden ist, ob sich das Grundstück im Betriebs- oder Privatvermögen befindet: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer, Grunderwerbsteuer, Umsatzsteuer sowie Schenkung- und Erbschaftsteuer. B. Steuerliche

2006-02-01T01:00:00+01:00Februar 2006|

2006 Neu im Steuer- und Wirtschaftsrecht – 2. Alle Steuerpflichtigen und Sonstiges

2. Alle Steuerpflichtigen 2.1. Sozialversicherungsänderungsgesetz 2005 Ferialpraktikanten sind von der ASVG-Vollversicherung ausgeschlossen und unterliegen nur der Unfallversicherungspflicht. Für die Zeit der Pflege naher Angehöriger ab der Pflegestufe 3 besteht eine begünstigte Selbstversicherung in der PV. Die monatliche Beitragsgrundlage beträgt EUR 1.350,- und der Eigenbeitrag EUR 138,38. Die Meldung der letzten

2006-01-01T01:00:00+01:00Januar 2006|

2006 Neu im Steuer- und Wirtschaftsrecht – 1. Unternehmerbereich

Stand bei Redaktionsschluss 1. Unternehmerbereich 1.1. Unternehmensgesetzbuch (UGB eingeführt mit HaRÄG BGBl. I 120/2005) löst ab 1.1.2007 HGB ab. Der bisherige Kaufmannsbegriff wird abgeschafft. Das Gesetz gilt für jede unternehmerische Betätigung, wodurch es auch zu einer Änderung des Anwendungsbereiches der Rechnungslegungsvorschriften kommt. Personengesellschaften (OG, KG) können für jeden unternehmerischen oder

2006-01-01T01:00:00+01:00Januar 2006|

Wichtige Termine 2006 im Überblick

Ab 1. Jänner Absenkung der Wertpapierdeckung für Abfertigungsvorsorge auf 10% Monatliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldung, ausgenommen bei vierteljährlicher Meldepflicht Freiheitsstrafe (FinStrG) ab EUR 3 Mio. von 5 auf 7 Jahre erhöht Verdoppelung der Höchststrafen im AuslBG e-Rechnung mit "fortgeschrittener Signatur" - Einsparung von Postgebühren Neue Sterbetafeln / Prämienerhöhung bei Lebensversicherung

2006-01-01T01:00:00+01:00Januar 2006|

Neues zur Umsatzsteuer- Identifikations- Nummer

:: UID-Nr. als Rechnungsbestandteil Der ursprünglich genannte Termin für die Einführung ab 1. Jänner 2006 (Klienten-Info September 2005) wurde bei der Gesetzwerdung schließlich auf den 1. Juli 2006 verschoben. In Rechnungen über € 10.000,- ist die UID-Nr. sowohl des leistenden/liefernden als auch des Leistungs- / Lieferungs- empfangenden Unternehmers anzugeben. Diese

2005-12-01T01:00:00+01:00Dezember 2005|
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