Steuerpauschalierungen im Überblick

Pauschalierungen gibt es bei der Gewinn- und der Vorsteuerermittlung. Der Gewinn kann entweder direkt pauschal errechnet werden, oder es sind für Betriebsausgaben oder Werbungskosten pauschale Ermittlungsmethoden vorgesehen. Rechtliche Grundlagen In den §§ 17 EStG und 14 UStG sind die Grundsätze für die Basispauschalierung und die Verordnungsermächtigung für Branchenpauschalierungen festgelegt. Weiters

2006-05-01T01:00:00+02:00Mai 2006|

Anrechnung der ausländischen Quellensteuer auf inländische KESt und Quellensteuer- Rückerstattung

Die ausländische QSt von endbesteuerungsfähigen Kapitalerträgen kann durch die inländische Depotbank bis maximal 15% der Bruttodividende auf die inländische KESt angerechnet werden. Kommt es zu keiner Anrechnung durch die inländische Bank, weil die Kapitalerträge z.B. durch eine ausländische Bank zufließen, kann sie im Veranlagungsverfahren beantragt werden. Da durch die Begrenzung

2006-05-01T01:00:00+02:00Mai 2006|

Fallfrist 30. Juni 2006: Antrag auf Vorsteuerrückerstattung 2005

Ausländische Unternehmer können für im Inland bezahlte Vorsteuern und inländische Unternehmer für im Ausland bezahlte Vorsteuern um Erstattung ansuchen. Dieses Verfahren ist mittlerweile zu einer Spezialdisziplin des internationalen Steuerrechts mutiert. Erstattung inländischer Vorsteuern an ausländische Unternehmer :: Erstattungsberechtigte Unternehmer, die keine Umsätze im Inland erzielen, nur steuerfreie Güter- und Personenbeförderungen

2006-05-01T01:00:00+02:00Mai 2006|

Kurz-Info: Mindest-KöSt auch bei ausländischen Kapitalgesellschaften

Kurz-Info: Mindest-KöSt auch bei ausländischen Kapitalgesellschaften Ab 31. Jänner 2006 ist diese auch auf unbeschränkt steuerpflichtige ausländische Kapitalgesellschaften anzuwenden. Die englische Limited-Gesellschaft – sie entspricht einer österreichischen GmbH – ist hierbei eine beliebte Rechtsformwahl: Der formelle Sitz der Gesellschaft liegt in England, ihre unternehmerische Tätigkeit kann sich auf Österreich beschränken

2006-04-01T01:00:00+02:00April 2006|

Kurz-Info: USt-Befreiung für E-Learning (USt. Prot. 2005)

Im USt-Protokoll 2005 wurde festgehalten, dass auch für E-Learning bzw. für bestimmte Formen des Online-Unterrichts eine Steuerbefreiung iS des § 6 Abs. 1 Z 11 lit. a UStG 1994 vorliegt. Voraussetzung hierfür ist, dass neben der Vergleichbarkeit des Lehrinhaltes (Vermittlung von Kenntnissen allgemeinbildender oder berufsbildender Art oder der Berufsausübung dienenden

2006-04-01T01:00:00+02:00April 2006|

Droht die Umsatzsteuerpflicht für Schönheitsoperationen?

Nach bisheriger Ansicht der Finanzverwaltung galten Schönheitsoperationen umsatzsteuerlich als ärztliche Tätigkeit gem. § 6 Abs 1 Z 19 UStG und waren somit unecht steuerbefreit. Unter Einfluss der Judikatur des EuGH und der deutschen Gesetzgebung ist die Finanzverwaltung nunmehr von der bisher vertretenen Auffassung abgewichen. Zur steuerbefreiten ärztlichen Tätigkeit zählen laut

2006-04-01T01:00:00+02:00April 2006|

15. April: Neue Meldepflichten für grenzüberschreitende Dienstleistungen

Mit 1. Januar 2006 wurde das Meldesystem für die österreichische Zahlungsbilanz umgestellt. Unternehmen müssen nun grenzüberschreitende Dienstleistungen an die Bundesanstalt Statistik Österreich melden. (Meldeverordnung ZABIL 1/2005) Grenzüberschreitende Dienstleistung Grenzüberschreitend ist eine Dienstleistung dann, wenn ein Vertragspartner seinen Sitz im Inland und der andere im Ausland hat bzw. eine internationale Organisation

2006-04-01T01:00:00+02:00April 2006|

Infolge Änderung der Mehrfachversicherung (Wegfall der Höherversicherung) – Antrag auf Beitragsrückerstattung ab 2006

Seit 2005 führen Beiträge bei Mehrfachversicherungen, welche die Höchstbeitragsgrundlage übersteigen, nicht mehr zu einer Höherversicherung, wenn nicht die Rückerstattung beantragt wurde. Die Überschreitungsbeträge werden spätestens bei Pensionsantritt zurückbezahlt, wenn nicht früher ein Rückzahlungsantrag gestellt wurde. Wer also früher zu seinem Geld kommen möchte, kann ab 2006 - beginnend mit dem

2006-04-01T01:00:00+02:00April 2006|

Steuer- und verwaltungsrechtliche Folgen bei Weitergabe oder Erbschaft von noch nicht identifizierten Sparbüchern

Seit November 2000 dürfen keine anonymen Sparbücher mehr eröffnet werden und seit 1. Juli 2002 ist die Weitergabe solcher Sparbücher verboten. Auf Grund des Bankwesengesetzes gibt es nur mehr Namens- und Losungswort-Sparbücher. Als "Auslaufmodell" existiert allerdings noch das alte anonyme Sparbuch, lautend auf Überbringer, bei dem die Identität des Kunden

2006-04-01T01:00:00+02:00April 2006|

Steuerveranlagung beschränkt Steuerpflichtiger

Zur Vermeidung der prohibitiven Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger, denen Lohnsteuer oder Abzugsteuer vom Bruttobetrag abgezogen wird, besteht für Lohnempfänger ab 2005 die Möglichkeit mittels Formular E 7a einen Antrag zur Arbeitnehmerveranlagung bei beschränkter Steuerpflicht - innerhalb von 5 Jahren - zu stellen. In diesem Fall können Sonderausgaben und Werbungskosten geltend gemacht

2006-04-01T01:00:00+02:00April 2006|
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