Ordinationsmiete und Umsatzsteuer
Die Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten ist unecht umsatzsteuerbefreit, womit der Verlust des Vorsteuerabzuges verbunden ist. Der Vermieter kann jedoch zur Umsatzsteuerpflicht (20%) optieren, um in den Genuss des Vorsteuerabzuges zu gelangen, was bei hohen Reparaturkosten und Investitionen von Vorteil sein kann. Für den vorsteuerabzugsberechtigten Mieter stellt die Vorsteuer ohnehin einen Durchlaufposten