Neue Kennzeichnungspflichten nach Unternehmensgesetzbuch

Mit Inkrafttreten des UGB Anfang 2007 haben sich auch die Kennzeichnungspflichten geändert: Der Adressatenkreis wurde auf sämtliche im Firmenbuch eingetragene Unternehmer (Kapitalgesellschaften, eingetragen Einzelunternehmer, OG, KG und Genossenschaften) erweitert und bezieht sich nicht nur auf Geschäftsbriefe und Bestellscheine sondern auch auf Websites und E-Mails (Signatur). Während die Kennzeichnungspflichten nach UGB

2007-07-01T01:00:00+02:00Juli 2007|

Kurz-Info: Steuerfreier Kostenersatz für Fahrerkarte

Steuerfreier Kostenersatz für Fahrerkarte Der Arbeitgeber ist laut OGH verpflichtet, dem Arbeitnehmer (LKW-/Autobus-Lenker) die Kosten für die Fahrerkarte in der Höhe von EUR 70,- zu vergüten. Laut BMF 14. März 2007 handelt es sich um einen Kostenersatz gem. § 26 Z 2 EStG, der zu keinen steuer- und sozialversicherungspflichtigen Einkünften

2007-06-01T01:00:00+02:00Juni 2007|

Wellness- und Seminarleistungen im Umsatzsteuerrecht

Qualifikation von All- Inclusiv-Leistungen In der Tourismusbranche werden Package- und All-Inclusive-Angebote immer häufiger. Sie umfassen insbesondere die Benützung von Sporteinrichtungen und Tischgetränke beim Abendessen. Es werden Begrüßungscocktails gereicht oder Wanderungen durchgeführt. Diese im Package enthaltenen Leistungen können als Teil der umsatzsteuerlich mit dem 10%igen Steuersatz begünstigten Beherbergungsleistung gesehen werden, wenn

2007-06-01T01:00:00+02:00Juni 2007|

Wesentliche Klarstellungen durch die Gebührenrichtlinie

:: Auslandsurkunde Rz. 457ff Dessen Gebührenpflicht ist in § 16 Abs. 2 Z 1 GebG geregelt. Die GebR stellt klar, dass Gebührenfreiheit besteht, wenn der Erfüllungsort nachweislich im Ausland ist. Die Übermittlung der Urkunde vom Ausland ins Inland per Telefax löst keine Gebührenpflicht aus, weil das Gesetz hiefür eine beglaubigte

2007-06-01T01:00:00+02:00Juni 2007|

Kostendeckung bei Freizeitunfällen

:: Rechtsgrundlagen - Unfallversicherung (AUVA) Von der Pflichtversicherung sind ausschließlich Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten umfasst. Seit 1. Jänner 2005 leistet die AUVA einen freiwilligen Zuschuss für die Entgeltfortzahlung an den Arbeitgeber, wenn weniger als 51 Dienstnehmer beschäftigt sind. Diesem Zuschuss steht keine Beitragsleistung gegenüber und wird sowohl bei Arbeits- als auch

2007-06-01T01:00:00+02:00Juni 2007|

Rückerstattung ausländischer Quellensteuern / Probleme mit Frankreich

Übersteigt die im Ausland einbehaltene Quellensteuer 15%, kann der übersteigende Betrag gem. Art. 10 OECD-Musterabkommen auf Antrag erstattet werden. Die Antragsformulare sind bei der Drucksortenverwaltung der Finanzbehörde 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße. 3 Tel. (01) 71125/3643 oder Fax. 3649 zu beziehen. Die Anträge sind grundsätzlich vom zuständigen Finanzamt, versehen mit der

2007-06-01T01:00:00+02:00Juni 2007|

Ertrags- und Umsatzbesteuerung bei der Veräußerung von Mietwohngrundstücken – Neuerung beim Spekulationsgewinn ab 2007

:: Steuerfreiheit Da es sich bei Mieteinkünften um außerbetriebliche Einkünfte handelt, gibt es grundsätzlich keinen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kann es aber zur Steuerpflicht der sogenannten Besonderen Einkünfte sowie eines Spekulationsgewinnes kommen. :: Steuerpflicht - Besondere Einkünfte gem. § 28 Abs. 7 EStG Wurden innerhalb von 15 Jahren

2007-06-01T01:00:00+02:00Juni 2007|

Fallfrist 30. Juni 2007: Antrag auf Vorsteuerrückerstattung 2006

:: Erstattung ausländischer Vorsteuern an inländische Unternehmer Österreichische Unternehmer können sich ausländische Vorsteuern aus dem Jahr 2006 bis spätestens 30. Juni 2007 zurückholen. Im Wesentlichen sind folgende Tatbestände betroffen: Reisekosten (Hotel, Bewirtung, PKW-Miete und Treibstoff etc.) Repräsentation, Dienstleistungen (Beratung, Seminare, Kongresse, Messen etc.). Informationen für Erstattungsmöglichkeiten aus Deutschland erhält man

2007-06-01T01:00:00+02:00Juni 2007|

Befreiung vom Arbeitslosenversicherungsbeitrag

Seit 1. Jänner 2004 sind Frauen ab dem 56. Lebensjahr und Männer ab dem 58. Lebensjahr von diesem Beitrag befreit. Diese unterschiedliche Behandlung hat der VwGH 20.12.2006, 2005/08/0057 als EU-rechtswidrig befunden, weil sie unter das Diskriminierungsverbot fällt. Dienstgeber sind verpflichtet, die für Männer in der entsprechenden Altersklasse (ab dem 56.

2007-05-01T01:00:00+02:00Mai 2007|
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