Rechtzeitige Geltendmachung der Sonderprämien zusammen mit den Steuererklärungen
Für die Geltendmachung der Sonderprämien sind in den Steuererklärungen E1 bzw. K1 diese nicht nur in den betreffenden Kennzahlen anzuführen (vgl. Klienten-Info 8/2006), sondern auch die folgenden Formulare gleichzeitig beim Finanzamt einzureichen: E 108c: für Forschung, Bildung und Lehrlingsausbildung E 108d/j HWG 2005: Hochwasserkatastrophe 2005 - Ersatzbeschaffung für die Jahre