Vorsteuerabzugsrecht bei Beteiligungsveräußerung

Nach geltender österreichischer Rechtslage sind die Umsätze und die Vermittlung von Anteilen an Gesellschaften gemäß § 6 Abs. 1 Z 8 lit g UStG steuerfrei, sofern eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt. In diesem Fall steht nach § 12 Abs. 3 Z 2 UStG auch kein Vorsteuerabzug zu. Ist die Beteiligungsveräußerung keiner

2010-02-01T01:00:00+01:00Februar 2010|

Vermietung zwischen nahen Angehörigen

Seit jeher zählt die Vermietung zwischen nahen Angehörigen als „heißes Eisen“ bei der Betriebsprüfung. Hierbei kann es nämlich auf einfache Weise zu einer Teilung der steuerlichen Bemessungsgrundlage zwischen nahen Angehörigen kommen, wodurch die Steuerlast verringert werden kann. Um diesem „Family-Splitting Effekt“ entgegenzuwirken nimmt die Finanzverwaltung Vertragsbeziehungen dieser Art besonders genau

2010-02-01T01:00:00+01:00Februar 2010|

VwGH bestätigt Hauptwohnsitzbefreiung für stille Reserven in Grund und Boden

Das Einkommensteuerrecht begünstigt die Aufgabe bzw. Veräußerung von Betrieben, wenn sie deshalb erfolgt, weil der Betriebsinhaber ein gewisses Alter erreicht hat und sich zur Ruhe setzen möchte bzw. aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zur Weiterführung in der Lage ist. Eine besondere Begünstigung steht dem Betriebsinhaber zu, wenn er seinen Hauptwohnsitz

2010-02-01T01:00:00+01:00Februar 2010|

Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2010 beschlossen

Das zum Jahresende 2009 veröffentlichte Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2010 (RÄG 2010) soll Erleichterungen für Unternehmen bringen und auch zu einer Annäherung an die Einheitsbilanz (d.h. die unternehmensrechtlichen entsprechen immer mehr den steuerlichen Bilanzierungsvorschriften) führen. Außerdem wird durch die Abschaffung diverser Wahlrechte eine höhere Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse eintreten. Die Änderungen, von denen die

2010-02-01T01:00:00+01:00Februar 2010|

Highlights der Stiftungsrichtlinien 2009

Am 16.11.2009 hat das BMF Richtlinien zur 2008 erlassenen Neuregelung der Stiftungsbesteuerung veröffentlicht. Die StiftR 2009 sind ab der Veranlagung 2009 anzuwenden und enthalten auch interessante Aspekte im Zusammenhang mit ausländischen Stiftungen mit Österreichbezug. Die Zurechnung des Vermögens sowie der Einkünfte der Stiftung erfolgt grundsätzlich nach allgemeinem Steuerrecht. Bei ausländischen

2010-01-01T01:00:00+01:00Januar 2010|

Sozialversicherungswerte 2010

Die voraussichtlichen Sozialversicherungswerte für 2010 (in EUR) betragen: 2010 2009 Geringfügigkeitsgrenze täglich 28,13 27,47 Geringfügigkeitsgrenze monatlich 366,33 357,74 Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe 549,50 536,61 Höchstbeitragsgrundlage täglich 137,00 134,00 Höchstbeitragsgrundlage monatlich (laufender Bezug) 4.110,00 4.020,00 Höchstbeitragsgrundlage (jährlich) für Sonderzahlungen (echte und freie Dienstnehmer) 8.220,00 8.040,00 Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer (ohne

2010-01-01T01:00:00+01:00Januar 2010|

UFS verneint Gebührenpflicht bei rein elektronischen Rechtsgeschäften

Das Gebührengesetz schreibt unter anderem Gebühren vor, wenn Urkunden über Rechtsgeschäfte wie z.B. Bestands-, Darlehens- und Kreditverträge oder über Vergleiche, Zessionen oder Wechsel errichtet werden. Im Detail sind für die Entstehung der Gebührenpflicht mehrere Voraussetzungen zu erfüllen – das entsprechende Rechtsgeschäft muss im Gebührengesetz erwähnt werden, das Rechtsgeschäft muss schriftlich

2010-01-01T01:00:00+01:00Januar 2010|

Umsatzsteuer Update 2010

Zu grundlegenden Änderungen kommt es in der Umsatzsteuer ab 1.1.2010. Im Folgenden ein Überblick über die wesentlichen Veränderungen im neuen Jahr: Änderungen beim Leistungsort von Dienstleistungen Sonstige Leistungen, die ein Unternehmer an einen anderen Unternehmer erbringt (B2B), werden ab 1.1.2010 grundsätzlich an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Leistungsempfänger

2010-01-01T01:00:00+01:00Januar 2010|

Wichtige Termine 2010 im Überblick

Zitierweise: kursiv: Neu 2010 – KI MM/JJ: Ausgabe der Klienten-Info Ab 1. Jänner Kindergeld NEU: Kindergeld ist nun in 5 verschiedenen Varianten beziehbar, unter anderem auch in einer einkommensabhängigen Variante (KI 10/09) Lohnnebenkosten bei freien Dienstnehmern: die Löhne an freie Dienstnehmer unterliegen nunmehr der Kommunalsteuer (3%) sowie dem Dienstgeberbeitrag zum

2010-01-01T01:00:00+01:00Januar 2010|
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