Neue Gastgewerbepauschalierung
Kurz vor Jahreswechsel hat das BMF eine Nachfolgeregelung (BGBl. II Nr. 488/2012) für die vom Verfassungsgerichtshof aufgehobene Gaststättenpauschalierung erlassen. Kurz zur Vorgeschichte: Die bis einschließlich 2012 anwendbare Gaststättenpauschalierung sah für Betriebe bis zu einem Jahresumsatz von 255.000 EUR eine Gewinnpauschalierung mit 5,5% der Einnahmen zuzüglich 2.180 EUR vor, wobei der Mindestgewinn mit