Vergütungssatz für die Tätigkeit von Ordensangehörigen in ordenseigenen Betrieben
Mit Erlass vom 13.3.2013 hat das BMF den Vergütungssatz 2013 für die Tätigkeit von Ordensangehörigen mit 2.666 EUR (Vorjahr: 2.604 EUR) festgelegt. Dieser Betrag kann als fiktive Betriebsausgabe bei der Ermittlung des Einkommens eines Betriebes gewerblichen Art (BgA) eines Ordens angesetzt werden. Hintergrund dieser fiktiven Ausgabe ist, dass Ordensangehörige in der Regel