Auswärtige Berufsausbildung von Kindern – außergewöhnliche Belastung
Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes führen dann steuerlich zu einer außergewöhnlichen Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Ausbildungsstätten, die mehr als 80 km vom Wohnort entfernt sind, gelten nicht mehr als im Einzugsbereich gelegen (bei Ausbildungsstätten innerhalb der 80 km-Grenze können außergewöhnliche