Rückwirkende Erhöhung des Kinderbetreuungszuschusses
Der steuerfreie Zuschuss durch den Arbeitgeber zu den Kinderbetreuungskosten wurde rückwirkend zum 1.1.2013 von 500 EUR auf 1.000 EUR pro Jahr erhöht. Unter Kinderbetreuung ist in diesem Zusammenhang die Betreuung in dafür vorgesehenen Einrichtungen bzw. durch pädagogisch qualifizierte Personen zu verstehen. Wesentliche Voraussetzung für die Steuerfreiheit des Zuschusses ist neben dem Alter