Über Christoph Sparr

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Handwerkerbonus in Aussicht

Mit dem Ziel der Eindämmung von Schwarzarbeit soll es ab Sommer 2014 zumindest temporär möglich sein, auf Antrag bestimmte Handwerkerkosten im Wege einer Förderung geltend zu machen. Der Zuschuss beträgt pro (natürlicher) Person und Jahr 20% der förderbaren Kosten, welche maximal 3.000 EUR (exklusive USt) ausmachen dürfen und führt damit zu

2014-03-01T01:00:00+01:00März 2014|

Alleinerzieherabsetzbetrag trotz gemeinsamer Wohnung?

Alleinerziehern von Kindern steht ein jährlicher steuerlicher Absetzbetrag zu. Dieser beläuft sich bei einem Kind auf 494 EUR, bei zwei Kindern auf 669 EUR und erhöht sich für jedes weitere Kind um jeweils 220 EUR pro Jahr. Als Alleinerzieher gelten Steuerpflichtige, die mit mindestens einem Kind mehr als sechs Monate nicht in einer

2014-03-01T01:00:00+01:00März 2014|

Änderung beim Übergang von Verlustvorträgen im Erbfall

Nach bisheriger Rechtsansicht der Finanzverwaltung gingen Verlustvorträge des Erblassers aus einem Betrieb anteilig nach Maßgabe der Erbquote im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die einzelnen Erben über. Dies galt unabhängig davon, welcher Erbe den verlustverursachenden Betrieb geerbt hat. Gestützt durch das VwGH-Erkenntnis vom 25.4.2013 (GZ 2010/15/0131 und 2011/15/0143) hat das BMF

2014-03-01T01:00:00+01:00März 2014|

Keine Aufteilung der Kosten für ein abzugsfähiges Arbeitszimmer bei Mitbenutzung für nichtselbständige Arbeit

Sowohl Gesetzeslage als auch Rechtsprechung knüpfen an die steuerliche Abzugsfähigkeit eines im Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmers restriktive Kriterien. Gemäß § 20 EStG muss ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen bilden. Darüber hinaus muss ein Arbeitszimmer nach der Art der Tätigkeit notwendig sein, der

2014-03-01T01:00:00+01:00März 2014|

Abgabenänderungsgesetz 2014 – Regierungsvorlage

Neben der erfreulichen Abschaffung der Gesellschaftsteuer ab 2016 und der Erhöhung der Grenze für umsatzsteuerliche Kleinbetragsrechnungen auf 400 EUR sieht das Abgabenänderungsgesetz 2014 vor allem Einschränkungen und Nachteile für den Steuerpflichtigen vor. Die wichtigsten geplanten Änderungen werden nachfolgend dargestellt. Aufgrund der teilweise schon ab März geplanten Neuerungen ist von einem raschen

2014-02-01T01:00:00+01:00Februar 2014|

Umschulungskosten bei Anwendung einer Ausgabenpauschale

Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen, können als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden. Sofern Ausgabenpauschalierungen in Anspruch genommen werden, können neben dem Pauschalbetrag in der Regel allerdings keine weiteren Werbungskosten (mit Bezug zur gleichen Tätigkeit) geltend gemacht werden. Der UFS Wien (GZ RV/2338-W/13 vom

2014-02-01T01:00:00+01:00Februar 2014|

Umsatzsteuerliche Behandlung arbeitsmedizinischer Tätigkeiten sowie Änderungen bei ärztlichen Gutachten im Rahmen außergerichtlicher Streitbeilegungen

Arbeitsmedizinische Tätigkeiten Bisher wurden die Leistungen der Arbeitsmediziner umsatzsteuerfrei behandelt. Im Zuge der Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien hat die Finanzverwaltung jedoch in Rz 948 eine Änderung dahingehend vorgenommen, dass seit 1.1.2014 die Tätigkeiten der Arbeitsmediziner, die in erster Linie der Beratung des Arbeitgebers dienen, grundsätzlich der Umsatzsteuer unterliegen. Hiervon ausgenommen (d.h.

2014-02-01T01:00:00+01:00Februar 2014|

Kurzinfo: Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.2.2014

Bis spätestens Ende Februar 2014 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2013 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden. Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses, wenn diese Personen beispielsweise als Aufsichtsrat, Stiftungsvorstand, selbständiger Vortragender, Versicherungsvertreter usw. tätig waren. Eine solche Meldung gem. § 109a EStG – analog zu

2014-02-01T01:00:00+01:00Februar 2014|

VwGH zum Übergang der Umsatzsteuerschuld bei Bauleistungen

Das Reverse-Charge-System bestimmt den Übergang der Umsatzsteuerschuld vom Leistungserbringer hin zum Leistungsempfänger und stellt eine Maßnahme zur Verhinderung von Steuerbetrug dar. Sofern der Empfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kann er die geschuldete Umsatzsteuer gleich als Vorsteuer geltend machen, wodurch keine Belastung aufgrund des Reverse-Charge-Systems eintritt. Das Reverse-Charge-System gilt auch für

2014-02-01T01:00:00+01:00Februar 2014|

Steuertermine 2014

Hinweis: Regelmäßige Fristen i.Z.m. UVA, ESt-VZ, KSt-VZ, Lohnabgaben etc. sind nicht angeführt. Jänner Ab 1.1. Monatliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldung, ausgenommen bei vierteljährlicher Meldepflicht Bis 15.1. Entrichtung der Dienstgeberabgabe 2013 für geringfügig Beschäftigte Februar Bis 1.2. Übermittlung Jahreslohnzettel 2013 (L16) in Papierform Meldepflicht für bestimmte Honorarzahlungen 2013 (E18) in Papierform

2014-01-01T01:00:00+01:00Januar 2014|
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