Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses per 30.9.2015
Die verpflichtende Form der elektronischen Einreichung beim Firmenbuchgericht hat für Jahresabschlüsse zum 31.12.2014 per 30.9.2015 zu erfolgen. Davon betroffen sind Kapitalgesellschaften und verdeckte Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH & Co KG), bei denen die Erlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem Bilanzstichtag 70.000 EUR überschritten haben. Bei entsprechenden Umsätzen unter 70.000 EUR ist