Registrierkassenpflicht ist nicht verfassungswidrig
Der Verfassungsgerichtshof hat unlängst (GZ G 606/2015-14, G 644/2015-14, G 649/2015-14 vom 9. März 2016) erkannt, dass die Registrierkassenpflicht nicht verfassungswidrig ist. Sie ist dazu geeignet, Manipulationsmöglichkeiten zu reduzieren und damit Steuerhinterziehung zu vermeiden. Die Verpflichtung zur Verwendung einer Registrierkasse liegt damit im öffentlichen Interesse. Entgegen der Meinung der drei