Über Christoph Sparr

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Kurz-Info: Klimabonus 2024

Der Klimabonus für das Jahr 2024 beträgt je nach Wohnort zwischen 145 € und 290 €. Mittels Abänderungsantrags i.Z.m. dem Klimabonusgesetz wurde im Nationalrat beschlossen, dass der Klimabonus ab einem Einkommen (maßgeblich ist das Veranlagungseinkommen) von 66.612 € versteuert werden muss. Lohnsteuerpflichtige müssen dann eine Pflichtveranlagung gem. § 41 Abs. 1 EStG vornehmen.

2024-07-01T01:00:00+02:00Juli 2024|

Anhebung der Stundungszinsen ab 1. Juli

Nach mehreren Erhöhungen in Folge hat die Europäische Zentralbank im Juni beschlossen, den Leitzinssatz um 0,25 Prozentpunkte zu senken. Dadurch ergibt sich keine Änderung des Basiszinssatzes - er bleibt bei 3,88 % - da Veränderungen von insgesamt weniger als 0,5 Prozentpunkten seit der jeweils letzten Änderung außer Betracht bleiben. Der gleich

2024-07-01T01:00:00+02:00Juli 2024|

Abgabenänderungsgesetz 2024 – bedeutsame Änderungen in Sicht

Anfang Mai wurde das Abgabenänderungsgesetz 2024 in Begutachtung veröffentlicht. Ausgewählte, wichtige Aspekte werden nachfolgend im Überblick dargestellt. Über den weiteren Gesetzwerdungsprozess werden wir Sie auf dem Laufenden halten. Steuerfreie Lebensmittelspenden Die Zuwendung von Lebensmitteln an begünstigte mildtätige Einrichtungen soll ab 1.1.2024 einkommensteuerlich steuerneutral möglich sein. Technisch betrachtet darf der steuerliche

2024-06-01T01:00:00+02:00Juni 2024|

Beim Ferialjob müssen auch Steuern, Sozialversicherung und Familienbeihilfe beachtet werden

Gerade in den Sommermonaten haben Ferialjobs Hochsaison und bedienen nicht nur den Ansporn nach einem monetären Zuverdienst, sondern auch das Sammeln von Praxiserfahrung. Damit (im Nachhinein) keine unangenehmen Konsequenzen eintreten, sollten auch die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte sowie etwaige Auswirkungen auf die Familienbeihilfe berücksichtigt werden. Die nachfolgenden Ausführungen gelten selbstverständlich

2024-06-01T01:00:00+02:00Juni 2024|

Konjunkturpaket „Wohnraum und Bauoffensive“ bringt steuerliche Erleichterungen

Vor dem Hintergrund der in die Krise geratenen Baubranche - ausgelöst durch gestiegene Zinsen wie auch erhöhte Material- und Lohnkosten - sollen mit dem Konjunkturpaket "Wohnraum und Bauoffensive" wichtige konjunkturelle Impulse gesetzt werden, leistbarer Wohnraum geschaffen und der Zugang zu Eigentum erleichtert werden. Die wichtigsten Eckpunkte wurden Ende Februar 2024

2024-05-01T01:00:00+02:00Mai 2024|

Änderung Liebhabereiverordnung – längere Betrachtungszeiträume

Tätigkeiten, die mittel- bis langfristig keinen Gewinn bzw. Gesamtüberschuss erwarten lassen, fallen unter den Begriff "Liebhaberei" und sind für die Einkommensteuer unbeachtlich. Daraus entstehende Verluste dürfen nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden. Eine große Rolle spielt die Liebhaberei im Bereich der Vermietung und Verpachtung, bei welcher typischerweise in den ersten

2024-05-01T01:00:00+02:00Mai 2024|

Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie bringt Änderungen im Arbeitsrecht

Die Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie ins österreichische Recht bringt einen Mehraufwand für Arbeitgeber mit sich. Umfasst sind neben erhöhten Informationspflichten die Inhalte des Dienstzettels und des Auslandsdienstzettels sowie die Aus-, Fort- und Weiterbildung und der Kündigungsschutz bzw. das Benachteiligungsverbot. Die Umsetzung des Pakets erfolgte in Österreich am 28. März 2024 -

2024-05-01T01:00:00+02:00Mai 2024|

Negative Kapitaleinkünfte im außerbetrieblichen Bereich sind weder ausgleichs- noch vortragsfähig

Das BFG hatte sich jüngst (GZ RV/7100381/2023 vom 1. Februar 2024) mit einer Konstellation auseinanderzusetzen, in der im selben Jahr neben Einkünften aus selbständiger und aus nichtselbständiger Arbeit sehr hohe negative Einkünfte aus Kapitalvermögen (Verluste aus Aktienspekulationen in Höhe von rund 85.000 €) erzielt worden waren. Die Steuerpflichtige hatte hinsichtlich ihrer

2024-05-01T01:00:00+02:00Mai 2024|

Das Comeback des Handwerkerbonus

Es ist einige Jahre her, dass es schon einmal einen Handwerkerbonus gegeben hat. In den Jahren 2014 bis 2017 gab es in Österreich einen Handwerkerbonus, der damals bis zu 600 € betragen konnte (siehe dazu Beitrag aus dem Juni 2016). Mit dem "Handwerkerbonus PLUS" kommt es zur Neuauflage dieser Förderung, die

2024-04-01T01:00:00+02:00April 2024|

VwGH zur Liebhaberei bei vorzeitiger Einstellung der Vermietung

Bei der Vermietung von Liegenschaften, die in einem bestimmten Zeitraum keinen Gewinn (Überschuss) erwarten lassen, kommt die sogenannte "Liebhaberei" zur Anwendung. Dies hat zur Konsequenz, dass die mit der Vermietung zusammenhängenden Verluste nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden dürfen. Wenn ausnahmsweise doch ein Gewinn erzielt wird, ist dieser dafür auch

2024-04-01T01:00:00+02:00April 2024|
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