Fahrtkosten zum Fortbildungsort
Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der ausgeübten oder beruflich verwandten Tätigkeit können vom Arbeitnehmer grundsätzlich als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Dies umfasst nicht nur Kosten für Kursunterlagen, Skripten, Fachliteratur usw. sondern auch die Fahrtkosten zur Fortbildungsstätte im tatsächlich angefallenen Umfang (oftmals in Form von Kilometergeldern). Fahrtkosten