Kurz-Info: Abschaffung der „Mietvertragsgebühr“ und weitere Neuerungen
Keine Mietvertragsgebühr/Bestandvertragsgebühr auf die Überlassung von Wohnraum Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vom 10. November 2017 ist die Bestandvertragsgebühr auf die Überlassung von Wohnraum Geschichte! Die Abschaffung der sogenannten Mietvertragsgebühr für Wohnungen soll vor allem die Mieter, auf welche üblicherweise die Mietvertragsgebühr überwälzt wurde, entlasten. Bisher fiel eine Bestandvertragsgebühr/Mietvertragsgebühr i.H.v.