Absetzbarkeit der Kosten eines Jusstudiums als Ausbildungsmaßnahme
Bekanntermaßen können Aus- bzw. Fortbildungskosten im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verbundenen beruflichen Tätigkeit als Werbungskosten geltend gemacht werden. Bei einem Universitätsstudium fragt die Finanzverwaltung oftmals kritisch nach, wenn die Ausbildung allgemeiner Natur ist bzw. für ein besonders breites Spektrum von Berufstätigen relevant ist und damit