Kosten für eine Kreditkarte nicht als Werbungskosten abzugsfähig
Die steuerliche Anerkennung von Werbungskosten ist immer dann besonders heikel, wenn die private und die berufliche Veranlassung eng miteinander verbunden sind. Das BFG hatte sich (GZ RV/7100110/2014 vom 27.3.2019) mit dem Sachverhalt auseinanderzusetzen, in dem ein Arbeitnehmer eine Kreditkarte überwiegend für berufliche Zwecke nutzte (beispielsweise um Hotels und Restaurants auf