Coronavirus: Update – Schrittweise Öffnung von Geschäften ab 14.4.
1. Welche Betriebe sind betroffen? Das Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten des Handels, von Dienstleistungsunternehmen sowie von Freizeit- und Sportbetrieben zum Zweck des Erwerbs von Waren, der Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder der Benützung von Freizeit- und Sportbetrieben ist grundsätzlich untersagt. A4-Aushang: Geschäft geschlossen wegen Corona Dieses Betretungsverbot gilt jedoch nicht