Coronavirus: WKO-FAQ zu Lockerungen der Betriebseinschränkungen ab 2.Mai
[Stand 02.05.2020] Achtung: Aufgrund der "COVID-19-Lockerungsverordnung" darf der Kundenbereich der meisten Betriebsstätten ab 1. Mai wieder betreten werden. Frühere Betretungs- und Ausgehverbote treten damit größtenteils außer Kraft. 1. Welche Gesundheitsschutzauflagen müssen im Kundenbereich von Betriebsstätten eingehalten werden? Beim Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten gelten ab 1. Mai folgende Hygieneauflagen: Mindestabstand