Über Christoph Sparr

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Ausfallsbonus bringt bis zu 60.000 EUR pro Monat

Nicht zuletzt aufgrund der Verlängerung des Lockdowns wurden neue Maßnahmen beschlossen, um die Unternehmen zu unterstützen und Arbeitsplätze zu sichern. Nunmehr soll der sogenannte Ausfallsbonus zusätzliche Liquidität für die Unternehmen bringen. Wesentliches Merkmal dieser COVID-19-Unterstützung ist mitunter, dass der Ausfallsbonus nicht nur auf Unternehmen beschränkt ist, welche unmittelbar von der

2021-02-01T01:00:00+01:00Februar 2021|

Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen für Home-Office

Insbesondere in Zeiten des Lockdowns wird Home-Office als Allheilmittel gepriesen, um die Mobilität der Bevölkerung einzuschränken und mögliche Ansteckungen mit dem Coronavirus verringern zu können. Neben praktischen Problemen wie technischer Ausstattung (z.B. eine entsprechend starke Internetverbindung), Vereinbarung mit Kinderbetreuung etc. hat es bislang im Home-Office auch an verbindlichen rechtlichen Rahmenbedingungen

2021-02-01T01:00:00+01:00Februar 2021|

Weitere Unterstützungsmaßnahmen in der Sozialversicherung gegen die Pandemie

Neben kontinuierlichen Fördermaßnahmen und steuerlichen Unterstützungen gegen den Umsatzausfall der Unternehmen (seitens des BMFs), ergreift auch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) entsprechende Schritte, um von Seiten der Sozialversicherung die coronabedingten Liquiditätsprobleme der heimischen Betriebe in den Griff zu bekommen. Überdies soll auch zur Planungs- und Rechtssicherheit für die Unternehmen beigetragen werden.

2021-02-01T01:00:00+01:00Februar 2021|

Steuerliche Neuerungen für Autofahrer ab 2021 – NoVA Neu

Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine Zulassungssteuer und fällt in Österreich an, wenn ein Kraftfahrzeug in Österreich an einen Kunden geliefert wird oder erstmalig zum Verkehr zugelassen wird. Im Jahr 2021 kommt es für Autofahrer überwiegend zu Verteuerungen. Anbei die Änderungen im Überblick: Änderungen ab 1.1.2021 Ab 1.1.2021 wurde die Berechnungsformel

2021-02-01T01:00:00+01:00Februar 2021|

Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.2.2020

Bis spätestens Ende Februar 2021 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2020 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden. Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses, wenn diese Personen beispielsweise als Aufsichtsrat, Stiftungsvorstand, selbständiger Vortragender, Versicherungsvertreter usw. tätig waren. Eine solche Meldung gem. § 109a EStG - analog zu

2021-02-01T01:00:00+01:00Februar 2021|

Kurz-Info: Neue Postanschriften der Finanzämter

Im Zuge der Neuorganisation der Finanzverwaltung (siehe auch KI 04/20) ist es auch zu neuen Postanschriften der (Finanz)Ämter gekommen. Die folgenden Adressen sind für den Postversand von Schriftstücken zu verwenden. Finanzamt Österreich, Postfach 260, 1000 Wien; Finanzamt für Großbetriebe, Postfach 251, 1000 Wien; Amt für Betrugsbekämpfung, Postfach 252, 1000 Wien;

2021-02-01T01:00:00+01:00Februar 2021|

Steuer- und sozialversicherungs­rechtliche Rahmenbedingungen für Home-Office

Insbesondere in Zeiten des Lockdowns wird Home-Office als Allheilmittel gepriesen, um die Mobilität der Bevölkerung einzuschränken und mögliche Ansteckungen mit dem Coronavirus verringern zu können. Neben praktischen Problemen wie technischer Ausstattung (z.B. eine entsprechend starke Internetverbindung), Vereinbarung mit Kinderbetreuung etc. hat es bislang im Home-Office auch an verbindlichen rechtlichen Rahmenbedingungen

2021-02-01T01:00:00+01:00Februar 2021|

Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.2.2021

Bis spätestens Ende Februar 2021 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2020 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden. Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses, wenn diese Personen beispielsweise als Aufsichtsrat, Stiftungsvorstand, selbständiger Vortragender, Versicherungsvertreter usw. tätig waren. Eine solche Meldung gem. § 109a EStG - analog zu

2021-02-01T01:00:00+01:00Februar 2021|

Coronavirus: Ausfallsbonus bis zu 30% des Umsatzes bis 60.000 Euro pro Monat

Der neue Ausfallsbonus ergänzt die bisherigen Wirtschaftshilfen und soll bis zum Ende der Pandemie gelten. Die wichtigsten Eckpunkte: Unternehmen, die mehr als 40 Prozent Umsatzausfall im Vergleich mit dem jeweiligen Monatsumsatz aus 2019 haben, können über FinanzOnline eine Liquiditätshilfe bis zu 60.000 Euro pro Monat beantragen. Die Ersatzrate beträgt 30

2021-01-18T01:00:00+01:00Januar 2021|

Steuertermine 2021

Jänner Fälligkeiten 15.1. USt für November 2020 Lohnabgaben (L, DB, DZ, GKK, Stadtkasse/Gemeinde) für Dezember 2020 Fristen und Sonstiges Ab 1.1. Monatliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldung, ausgenommen bei vierteljährlicher Meldepflicht Bis 15.1. Entrichtung der Dienstgeberabgabe 2020 für geringfügig Beschäftigte Februar Fälligkeiten 15.2. USt für Dezember bzw. 4. Quartal Lohnabgaben für

2021-01-01T01:00:00+01:00Januar 2021|
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