Über Christoph Sparr

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Bisher hat Christoph Sparr, 2008 Blog Beiträge geschrieben.

Neue Finanzordnungs­widrigkeit im Kampf gegen Scheinunternehmen und Scheinrechnungen

Die Finanz bekommt ein neues Werkzeug an die Hand, um besser gegen Scheinunternehmer oder Scheinrechnungen vorgehen zu können. Bislang bestand das Problem, dass schnelle und wirksame Aktionen gegen Scheinunternehmen schwer möglich waren. Durch die Einführung eines neuen Finanzordnungswidrigkeitstatbestands ist es der Finanzverwaltung nun möglich, gegen Scheinunternehmen oder Aussteller von Scheinrechnungen

2025-04-01T01:00:00+02:00April 2025|

Kosten für doppelte Haushaltsführung können nicht uneingeschränkt geltend gemacht werden

Die steuerliche Geltendmachung von Kosten für die doppelte Haushaltsführung ist oftmals ein Streitpunkt zwischen Steuerpflichtigen und Finanz. Das BFG (GZ RV 7104510/2019 vom 26.8.2024) hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob im Zusammenhang mit einer Entsendung von Deutschland nach Österreich die Kosten für die Anmietung einer großen Wohnung in Wien

2025-04-01T01:00:00+02:00April 2025|

Kurz-Info: Funktion für Gruppenanträge über FinanzOnline endlich verfügbar

Die Möglichkeit, Gruppenanträge elektronisch einzubringen, schien bereits eine "never ending story" zu sein (siehe dazu zuletzt den Beitrag aus dem Februar 2025). Nun wurde am 5. März 2025 in FinanzOnline eine neue Funktion freigeschalten, mit welcher die Übermittlung von Gruppenanträgen i.S.d. § 9 KStG möglich ist. Mangels technischer Umsetzung war

2025-04-01T01:00:00+02:00April 2025|

BFG zum geldwerten Vorteil für Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen

Für bis zu 365 € pro Kalenderjahr und pro Arbeitnehmer ist in Österreich der geldwerte Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen steuerfrei. Dabei empfangene Sachzuwendungen sind bis zu einer Höhe von 186 € jährlich steuerfrei. Über den Freibetrag hinaus kommt es zum steuerpflichtigen Sachbezug beim Arbeitnehmer, da Einnahmen vorliegen, wenn dem Steuerpflichtigen

2025-03-01T01:00:00+01:00März 2025|

Highlights aus dem Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2025

Das BMF hat Anfang Dezember 2024 den Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2025 (BMF vom 4.12.2024, 2024-0.859.433, BMF-AV 2024/168) veröffentlicht. Wie gewohnt wurden durch den Erlass gesetzliche Änderungen, höchstgerichtliche Entscheidungen usw. in die Richtlinien eingearbeitet. Ausgewählte Themen sind nachfolgend überblicksmäßig dargestellt. Aufladen emissionsfreier Kraftfahrzeuge Kein Sachbezug ist für das unentgeltliche oder verbilligte Aufladen von

2025-03-01T01:00:00+01:00März 2025|

Geldbeschaffungskosten für Darlehen sind laut BFG sofort abzugsfähig

Das BFG hatte sich (GZ RV/7102760/2024 vom 7.10.2024) mit der Frage auseinanderzusetzen, ob Geldbeschaffungskosten (Finanzierungsnebenkosten) im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Darlehens für eine privat vermietete Wohnung über die Laufzeit des Darlehens zu verteilen sind oder sofort als Werbungskosten abgezogen werden können. Anlassfall war, dass eine Wohnung zwecks der Erzielung

2025-03-01T01:00:00+01:00März 2025|

Änderungen durch das Einwegpfand

Pfand auf Glasflaschen, Kisten, Fässer oder sonstige Verpackungen hat schon eine lange Tradition in Österreich. Bislang war es in der Umsatzsteuer so, dass das Pfand für solche Mehrweg-Verpackungen das Schicksal der Lieferung des Inhalts teilte. Der Verkauf der Ware und die Überlassung der sog. Warenumschließung stellen eine einheitliche Leistung dar.

2025-03-01T01:00:00+01:00März 2025|

Änderungen bei der Gruppenbesteuerung durch das AbgÄG 2024

Das Abgabenänderungsgesetz 2024 hat ja bekanntermaßen zu weitreichenden Änderungen geführt, etwa im Rahmen der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung. Bei der Gruppenbesteuerung ist es ebenso zu drei markanten Neuerungen gekommen, die nachfolgend näher dargestellt werden. Verrechnungsverbot für bestimmte Vorgruppenverluste neuer Gruppenträger Schon bisher war im Rahmen der Gruppenbesteuerung die Nichtabzugsfähigkeit von Teilwertabschreibungen und

2025-02-01T01:00:00+01:00Februar 2025|

Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.2.2025

Bis spätestens Ende Februar 2025 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2024 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden. Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses, wenn diese Personen beispielsweise als Aufsichtsrat, Stiftungsvorstand, selbständiger Vortragender, Versicherungsvertreter usw. tätig waren. Eine solche Meldung gem. § 109a EStG - analog zu

2025-02-01T01:00:00+01:00Februar 2025|
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