Haus- und Personendurchsuchung durch die Finanzbehörde
Einleitung Im Zuge einer finanzstrafrechtlichen Strafverfolgung kann u.a. das Zwangsmittel der Hausdurchsuchung angewendet werden und zwar sowohl im verwaltungsbehördlichen ( = finanzstrafbehördlichen) als auch im gerichtlichen (Finanz)Strafverfahren. Die Gerichte sind zur Durchführung des Verfahrens in der Regel dann zuständig, wenn der Wertbetrag, nach dem sich die Strafdrohung richtet ( =