zusätzliche Rechnungsmerkmale ab dem 1.1.2003
Zusätzliche Rechnungsmerkmale nach § 11 UStG ab dem 1.1.2003 Aufgrund des neu konzipierten § 11 Abs 1 UStG müssen Rechnungen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, ab dem 1.1.2003 folgende zusätzliche, neue Merkmale aufweisen: · Das Ausstellungsdatum; · eine fortlaufende Nummer, die zur Identifizierung der Rechnung einmalig vergeben wird; · die UID