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DB-Pflicht nur bei inländischer Sozialversicherungspflicht

(BMSG-Erlass-AÖFV Nr. 56/2003) Folgende Alternativen kommen in Frage::: Grundregel Der 4,5%ige Dienstgeberbeitrag (DB) ist für alle in Österreich beschäftigten Dienstnehmer zu entrichten.:: Ausnahmen in Österreich - Ins Ausland entsendete Dienstnehmer gelten als im Inland beschäftigt und sind DB-pflichtig - EU/EWR Dienstgeber (z.B. Schweizer Unternehmer) die im Ausland einen Dienstnehmer beschäftigen,

2003-09-01T01:00:00+02:00September 2003|

Kilometergeld

Wird ein KFZ überwiegend betrieblich oder beruflich genutzt, dann sind nur die tatsächlichen Kosten anzusetzen. Ein Abzug des amtlichen Kilometergeldes für Fahrleistungen von jährlich fast 52.000 km würde zu Verzerrungen führen. Das amtliche Kilometergeld stellt auf eine durchschnittliche Jahresfahrleistung von 15.000 km ab.Bei höheren Kilometerleistungen würden mit Ansatz des amtlichen

2003-08-07T01:00:00+02:00August 2003|

Gesetzlicher Schuldbeitritt

Gesetzlicher Schuldbeitritt: In manchen Fällen ordnet das Gesetz selbst einen Schuldbeitritt an. Der Gläubiger erhält - ohne besondere rechtsgeschäftliche Begründung – schon ex lege einen weiteren Schuldner. So bestimmt § 1409 ABGB, dass der rechtsgeschäftliche Erwerber eines Vermögens oder Unternehmens neben dem Veräußerer für dessen Schulden zu haften hat, die

2003-08-07T01:00:00+02:00August 2003|

EURO-Überweisungen ins Ausland kosten ab 1. Juli 2003 gleichviel wie Inlandsüberweisungen

Dank einer EU-Verordnung vom Dezember 2001 kommt es ab 1. Juli 2003 zu einer Harmonisierung der Zahlungssysteme, wodurch eine Verbilligung von EURO-Banküberweisungen eintritt, wenn folgende Kriterien vorliegen::: Die Überweisung erfolgt in Euro, und zwar von einem Eurokonto auf ein anderes Eurokonto im EU-Raum Belgien, Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien,

2003-08-01T01:00:00+02:00August 2003|

Auswirkung der Zinssatzsenkung ab 9. Juni 2003 auf andere Zinssätze

Basiszinssatz (vorm. Diskontsatz) Referenzzinssatz (vorm. Lombardsatz) Gültig ab % p.a. % p.a. 31.08.2001 3,75 5,50 18.09.2001 3,25 5,00 09.11.2001 2,75 4,50 06.12.2002 - 4,00 11.12.2002 2,20 - 06.06.2003 - 3,25 09.06.2003 1,47 - Steuerrecht ab 9. Juni 2003 Stundungszinsen (4% über Basiszinssatz) 5,47 % Aussetzungszinsen (1 % über Basiszinssatz) 2,47

2003-08-01T01:00:00+02:00August 2003|

Neue amtliche Abschreibungstabellen ab 1. Jänner 2001

Die deutsche Finanzverwaltung hat neue Abschreibungstabellen veröffentlicht, die im Internet unter www.vnr.de/vnr/steuernrechnungswesen/steuern, nachzulesen sind. Die Afa-Sätze sind nicht in jedem Fall verbindlich. Wenn allerdings ohne besondere Gründe davon abgewichen wird, kommt es zu Problemen mit dem Fiskus. Da es in Österreich keine vergleichbare Regelung gibt, sind die deutschen Tabellen laut

2003-08-01T01:00:00+02:00August 2003|

Ist ein Verpflichtungsgeschäft zur Übertragung von GmbH-Anteilen ohne Notariatsakt rechtlich wirksam?

:: Rechtslage Die Frage ist dann mit ja zu beantworten, wenn die Gesellschaft selbst das Verpflichtungsgeschäft eingeht. Grundsätzlich ist zwar der Erwerb, sowie die Pfandnahme eigener Geschäftsanteile durch die Gesellschaft gemäß § 91 GmbHG verboten, ja sogar wirkungslos, es sei denn, der Erwerb erfolgt im Exekutionswege zur Hereinbringung eigener Forderungen

2003-08-01T01:00:00+02:00August 2003|

Urlaubsanspruch

:: Bei Teilzeitbeschäftigung Das Ausmaß der Arbeitsleistung hat auf die Anwendung des Urlaubsgesetzes grundsätzlich keinen Einfluss. Es gilt gleicher Weise für Voll- und Teilzeitbeschäftigte. Geringfügig Beschäftigte, die regelmäßig (stunden- oder tageweise) ihre Arbeitsleistung erbringen, erwerben einen , wenn das Dienstverhältnis entsprechend lange gedauert hat. Bei unregelmäßiger fallweiser Beschäftigung ist die

2003-08-01T01:00:00+02:00August 2003|

Juristische Person vor den Kadi?

Die europäischen und völkerrechtlichen Rechtsakte sehen die strafrechtliche Verantwortung juristischer Personen vor. Die Frist für deren Einführung ist bereits am 19. Juni 2002 abgelaufen. Österreich ist daher säumig. Die Diskussion in Österreich geht in Richtung des gerichtlichen Strafverfahrens, obwohl auch ein Verwaltungsstrafverfahren international möglich wäre. Betroffen sind insbesondere Aktiengesellschaften und

2003-08-01T01:00:00+02:00August 2003|

Änderung bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Wohnraumsanierung als Sonderausgabe bei Eigentumswohnung

Aufwendungen für Wohnraumsanierung sind unabhängig vom Rechtstitel (Eigentum, Miete, Genossenschaftswohnung, Prekarium oder Wohnrecht) als (Topf-) Sonderausgaben abzugsfähig. Als Sanierungsaufwand für bestehenden Wohnraum kommt allerdings nur Instandsetzungs- oder Herstellungsaufwand in Frage (z.B. Sanierung des Wärmeschutzes, Austausch von Fenstern, Einbau von Badezimmern etc.) Durch diese Maßnahmen muss die Nutzungsdauer des Wohnraumes entweder

2003-08-01T01:00:00+02:00August 2003|
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