DB-Pflicht nur bei inländischer Sozialversicherungspflicht
(BMSG-Erlass-AÖFV Nr. 56/2003) Folgende Alternativen kommen in Frage::: Grundregel Der 4,5%ige Dienstgeberbeitrag (DB) ist für alle in Österreich beschäftigten Dienstnehmer zu entrichten.:: Ausnahmen in Österreich - Ins Ausland entsendete Dienstnehmer gelten als im Inland beschäftigt und sind DB-pflichtig - EU/EWR Dienstgeber (z.B. Schweizer Unternehmer) die im Ausland einen Dienstnehmer beschäftigen,