Erfassung der Meldungen gemäß § 109 a EStG in den Steuererklärungen 2003
Personen, die 2003 für außerhalb eines Dienstverhältnisses erbrachte bestimmte Leistungen ein Honorar erhalten haben und mittels Formular E 18 vom Leistungsempfänger informiert worden sind, sind verpflichtet dieses Honorar in ihrer Einkommensteuererklärung wie folgt zu erfassen:Einkommensteuererklärung – Formular E1 Auf Seite 1 ist unter Punkt 1 die Anzahl der Mitteilungen gemäß