Kurz-Info: Elternteilzeit
In Betrieben mit durchschnittlich mehr als 20 Arbeitnehmern haben ab 1. Juli 2004 Eltern, deren Kinder nach dem 30. Juni 2004 geboren werden und deren Beschäftigungsverhältnis bereits mindestens 3 Jahre gedauert hat, Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung. Diese kann frühestens mit Ende der Schutzfrist beginnen und dauert bis zum 7. Geburtstag oder