Über Christoph Sparr

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Termine für die Abgabe von Steuererklärungen für 2004

Abgabetermine Abgabeform Termin Einkommensteuer E1 Umsatzsteuer U1 Körperschaftsteuer K1 auf Papier 30. 4. 2005 Einkommensteuer E1 Umsatzsteuer U1 Körperschaftsteuer K1 FINANZOnline 30. 6. 2005 Arbeitnehmer- veranlagung L1 Pflichtveranlagung Auf Antrag 30. 9. 2005 5-Jahresfrist In begründeten Fällen ist auf Antrag eine Fristverlängerung möglich. Für die berufsmäßigen Parteienvertreter gibt es eine

2005-03-01T01:00:00+01:00März 2005|

Auswirkung der EU-Quellensteuer auf die österreichischen Steuerpflichtigen

In der Klienten-Info Jänner 2005 wurde bereits kurz auf das EU-Quellensteuergesetz hingewiesen, mit welchem höchstwahrscheinlich ab 1. Juli 2005 die Besteuerung der Zinsenerträge von in anderen Mitgliedsstaaten der EU ansässigen Anlegern eingeführt wird. Für die Erfassung der Zinsenerträge stehen europaweit folgende Instrumente zur Verfügung: Gegenseitiger Informationsaustausch zwischen Banken und Finanzämtern

2005-03-01T01:00:00+01:00März 2005|

Aktuelle Zinssätze

Bankenzinssätze Basiszinssatz: seit 9. 6. 2003 unverändert 1,47% Sparbuch-Eckzinssatz 0,125% Sparbuch-12 Monate ab 1,50% Handelsrecht: 4,00% Wechsel- und Scheckrecht: 6,00% Steuerrecht Stundungszinsen: ab 1. 2. 2005 5,97% (bisher 5,47%) Aussetzungszinsen: ab 1. 2. 2005 3,47% (bisher 2,47%) Anspruchszinsen wie bisher 3,47% Zinsenersparnis bei Arbeitgeberdarlehen seit 1. 1. 2004 3,50% Änderungen

2005-03-01T01:00:00+01:00März 2005|

Vorsteuerabzug bei Gebäuden ab Feber 2005 und Aufbewahrungspflicht

Die Ermächtigung der EU für Österreich zur Einschränkung des Vorsteuerabzuges bei Gebäuden, die nicht mindestens 10% unternehmerischen Zwecken dienen, ist im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden, sodass diese Regelung ab Feber 2005 in Kraft treten konnte. Sie ist mit 31. Dezember 2009 befristet. In diesem Zusammenhang sei auf die lange

2005-03-01T01:00:00+01:00März 2005|

Steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Asien-Flutkatastrophe

Das BMF hat mit Erlass vom 12. Jänner 2005 folgende Maßnahmen getroffen :1. Steuerliche Erleichterungen:: ErtragssteuernWerbewirksame Geld- und Sachspenden von Unternehmen, die zur Hilfestellung in Katastrophenfällen geleistet werden, gelten als Betriebsausgaben. Werbewirksamkeit ist verbunden mit: Medialer Berichterstattung, Aufkleber in Geschäftsräumlichkeiten, Spendenhinweis in der Homepage etc.:: SchenkungssteuerSpendenempfänger (Überlebende und Familienangehörige) sind

2005-03-01T01:00:00+01:00März 2005|

Nikotin- und Alkoholkonsum in öffentlichen Räumen und am Arbeitsplatz

Mit der Novelle zum Tabakgesetz (Nichtraucher-Schutzgesetz) wird Österreich mit einer "quasi lex imperfekta" in kafkaesker Weise bereichert. Nicht der Täter (Raucher) wird bestraft, wenn man vom Wegweisungsrecht absieht, sondern jene Person, die das Verbot nicht rechtzeitig (2 Jahre nach Inkrafttreten) ausschildert und zwar mit bis zu EUR 720,-. Kakanien lässt

2005-02-01T01:00:00+01:00Februar 2005|

Besteuerung von Wandelschuldverschreibungen

Forderungswertpapiere, die mit einem Umtausch- oder Bezugsrecht auf Aktien ausgestattet sind, unterliegen nach der Intention des BMF dem KESt-Abzug gem. § 93 Abs. 4 Z 2 EStG. Bemessungsgrundlage neben allfälligen Kuponzinsen sind auch Kapitaleinkünfte i.S. des § 27 Abs. 1 Z 4 EStG, welche aus der Differenz zwischen dem Ausgabewert

2005-02-01T01:00:00+01:00Februar 2005|

Erhöhung der Stundungs- und Aussetzungszinsen

Ab 1. Februar 2005 werden diese Zinssätze erhöht und zwar um 0,5% die Stundungszinsen und um 1% die Aussetzungszinsen, sodass nunmehr folgende Zinssätze gelten: Stundungszinsen Aussetzungszinsen Bis 31. Jänner 2005 5,47% 2,47% Ab 1. Februar 2005 5,97% 3,47% Solange der Basiszinssatz von 1,47% gilt, bleibt es voraussichtlich bei den oben

2005-02-01T01:00:00+01:00Februar 2005|

Bausparen und Zukunftsvorsorge 2005

Infolge fortschreitender Erosion im Bereich der staatlichen Säule der Altersvorsorge durch Pensionskürzungen, kommt der privaten Vorsorge erhöhte Bedeutung zu. Hier sei auf folgende staatliche Förderungen hingewiesen::: Bausparen als Basisprodukt für den persönlichen Vermögensaufbau, ohne Bauverpflichtung. Neben der attraktiven Verzinsung und der steuerfreien staatlichen Prämie in der Höhe von 3,5% im

2005-02-01T01:00:00+01:00Februar 2005|
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