Neues zu den Anspruchszinsen
1. Verlängerung des VerzinsungszeitraumesDer Zeitraum für Nachforderungs- und Gutschriftszinsen wird von bisher 42 auf 48 Monate ab 2005 verlängert. Am Beginn, 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruches folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bescheides, aus dem die Zinsen resultieren, ändert sich nichts.2. Herabsetzung / Nichtfestsetzung