Kurz-Info: Sicherheitstüren als Sonderausgaben
Ausgaben für die Anschaffung von Sicherheitstüren können unter dem Titel "Wohnraumsanierung" als "Topf-Sonderausgaben" mit den entsprechenden Abzugsbeschränkungen geltend gemacht werden. Förderungen (z.B. in Wien 20% maximal aber EUR 400,- bei einflügeligen Türen bzw maximal EUR 800,- bei zweiflügeligen Türen; in NÖ 30% maximal aber EUR 1.000,-) kürzen den als Sonderausgaben