Tagesgeld bei eintägiger Reise
Tagesgelder erfüllen im Zusammenhang mit beruflich veranlassten Reisen den Zweck, die mit der Verpflegung verbundenen Mehrkosten aufgrund Unkenntnis über die lokale Gastronomie zu kompensieren. Werden diese Tagesgelder vom Dienstgeber gewährt (Betriebsausgaben) so stellen sie beim Empfänger grundsätzlich steuerfreie Diäten dar. Erhält der Dienstnehmer gar keinen bzw. nicht den max. Ersatz