Pensionistenabsetzbetrag – auch ausländische Pensionseinkünfte sind zu berücksichtigen!
Pensionisten steht grundsätzlich ein Absetzbetrag von 400 EUR pro Jahr zu. Dieser vermindert sich gleichmäßig einschleifend zwischen zu versteuernden Pensionsbezügen von 17.000 EUR und 25.000 EUR (Höchstgrenze) auf Null. Bei der Berechnung, ob die Höchstgrenze überschritten wurde sind auch ausländische Pensionseinkünfte, die in Österreich aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens unter Progressionsvorbehalt steuerfrei gestellt sind, zu