Kleinunternehmerpauschalierung in der Einkommensteuer ab 2023 erhöht
Die Pauschalierung für Kleinunternehmer in der Einkommensteuer (siehe dazu Beitrag aus dem Mai 2021) hat steuerliche Entlastungen und Vereinfachungen mit sich gebracht, da unter bestimmten Voraussetzungen pauschal Betriebsausgaben i.H.v. 45 % der Betriebseinnahmen bzw. von 20 % bei Dienstleistungsbetrieben steuerlich in Abzug gebracht werden können. Neben dem Grundfreibetrag von (mittlerweile) 15 % können