Baubranche: Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge ab September 2009
Die bereits im Jahr 2008 mit dem AuftraggeberInnen-Haftungsgesetz in das ASVG aufgenommen Haftungsbestimmungen für Auftraggeber von Bauleistungen werden mit 1. September 2009 wirksam, da die technischen Infrastrukturvoraussetzungen bei den Krankenversicherungsträgern nun gegeben sind. Ziel der in den §§ 67a bis 67d ASVG enthaltenen Haftungsbestimmungen ist es, den Ausfall von Sozialversicherungsbeiträgen