Über Christoph Sparr

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Umsatzsteuer Update 2010

Zu grundlegenden Änderungen kommt es in der Umsatzsteuer ab 1.1.2010. Im Folgenden ein Überblick über die wesentlichen Veränderungen im neuen Jahr: Änderungen beim Leistungsort von Dienstleistungen Sonstige Leistungen, die ein Unternehmer an einen anderen Unternehmer erbringt (B2B), werden ab 1.1.2010 grundsätzlich an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Leistungsempfänger

2010-01-01T01:00:00+01:00Januar 2010|

UFS verneint Gebührenpflicht bei rein elektronischen Rechtsgeschäften

Das Gebührengesetz schreibt unter anderem Gebühren vor, wenn Urkunden über Rechtsgeschäfte wie z.B. Bestands-, Darlehens- und Kreditverträge oder über Vergleiche, Zessionen oder Wechsel errichtet werden. Im Detail sind für die Entstehung der Gebührenpflicht mehrere Voraussetzungen zu erfüllen – das entsprechende Rechtsgeschäft muss im Gebührengesetz erwähnt werden, das Rechtsgeschäft muss schriftlich

2010-01-01T01:00:00+01:00Januar 2010|

Sozialversicherungswerte 2010

Die voraussichtlichen Sozialversicherungswerte für 2010 (in EUR) betragen: 2010 2009 Geringfügigkeitsgrenze täglich 28,13 27,47 Geringfügigkeitsgrenze monatlich 366,33 357,74 Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe 549,50 536,61 Höchstbeitragsgrundlage täglich 137,00 134,00 Höchstbeitragsgrundlage monatlich (laufender Bezug) 4.110,00 4.020,00 Höchstbeitragsgrundlage (jährlich) für Sonderzahlungen (echte und freie Dienstnehmer) 8.220,00 8.040,00 Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer (ohne

2010-01-01T01:00:00+01:00Januar 2010|

Highlights der Stiftungsrichtlinien 2009

Am 16.11.2009 hat das BMF Richtlinien zur 2008 erlassenen Neuregelung der Stiftungsbesteuerung veröffentlicht. Die StiftR 2009 sind ab der Veranlagung 2009 anzuwenden und enthalten auch interessante Aspekte im Zusammenhang mit ausländischen Stiftungen mit Österreichbezug. Die Zurechnung des Vermögens sowie der Einkünfte der Stiftung erfolgt grundsätzlich nach allgemeinem Steuerrecht. Bei ausländischen

2010-01-01T01:00:00+01:00Januar 2010|

Steuerliche Maßnahmen zum Jahresende – Für Unternehmer

Begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne Natürliche Personen mit Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich können bei der Veranlagung 2009 letztmalig den Eigenkapitalanstieg bis zu max. 100.000 EUR mit dem ½ Durchschnittsteuersatz (DSS) begünstigt versteuern. Bei einem Eigenkapitalabbau (durch Entnahmen) innerhalb der folgenden 7 Jahre hat grundsätzlich eine Nachversteuerung mit dem bei der Begünstigung in

2009-12-01T01:00:00+01:00Dezember 2009|

Steuerliche Maßnahmen zum Jahresende – Für Arbeitgeber

Lohnsteuer- und beitragsfreie Zuwendungen an Dienstnehmer (pro Dienstnehmer p.a.) Betriebsveranstaltungen (z.B. Weihnachtsfeier) 365 EUR. Sachzuwendungen (z.B. Weihnachtsgeschenk) 186 EUR. Freiwillige soziale Zuwendungen an den Betriebsratsfonds sowie zur Beseitigung von Katastrophenschäden. Kostenlose oder verbilligte Benützung von Einrichtungen und Anlagen, die der Arbeitgeber allen oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern zur Verfügung stellt (z.B. Kindergärten,

2009-12-01T01:00:00+01:00Dezember 2009|

Steuerliche Maßnahmen zum Jahresende – Für Arbeitnehmer

Werbungskosten noch vor Jahresende bezahlen Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der nichtselbständigen Tätigkeit stehen, müssen für eine steuerliche Berücksichtigung im Jahr 2009 noch vor dem 31.12.09 entrichtet werden. Oftmals handelt es sich dabei um berufsbedingte Aus-, Fortbildungs- und Umschulungskosten. Werbungskosten sind entsprechend nachzuweisen (Rechnungen, Quittungen, Fahrtenbuch) und nur zu

2009-12-01T01:00:00+01:00Dezember 2009|

Steuerliche Maßnahmen zum Jahresende – Für alle Steuerpflichtigen

Sonderausgaben – Topfsonderausgaben Die Absetzbarkeit ist mit einem Höchstbetrag von 2.920 EUR zuzüglich weiterer 2.920 EUR für Alleinverdiener sowie insgesamt weiterer 1.460 EUR ab drei Kindern beschränkt. In diese Grenze fallen insbesondere Ausgaben für Lebens-, Unfall- und Krankenversicherungen, Ausgaben für Wohnraumsanierung sowie die Anschaffung junger Aktien. Die im Rahmen dieser Höchstbeiträge geltend gemachten

2009-12-01T01:00:00+01:00Dezember 2009|

Vom Freibetrag für investierte Gewinne zum Gewinnfreibetrag

Mit 1.1.2010 erfolgt durch die Ausdehnung des Freibetrags für investierte Gewinne (FBiG) und durch die gleichzeitige Streichung der begünstigten Besteuerung nicht entnommener Gewinne (§ 11a EStG) eine Vereinfachung steuerlicher Begünstigungen. Der „neue“ Gewinnfreibetrag ist unabhängig von der Gewinnermittlungsart für alle natürlichen Personen anwendbar, welche betriebliche Einkünfte erwirtschaften. Übersteigt der Gewinn

2009-12-01T01:00:00+01:00Dezember 2009|
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