Verlustvortragsmöglichkeit – VfGH prüft Einschränkung auf betriebliche Einkünfte
Der Ausgleich von Gewinnen und Verlusten und die Besteuerung der bloßen Wertschöpfung des Steuerpflichtigen entsprechen dem Leistungsfähigkeitsprinzip und stellen ein Grundprinzip des Steuerrechts dar. Eine vollkommene Verlustverwertung ist oft nur dann möglich, wenn der Verlust mit nachfolgenden Gewinnen verrechnet wird und daher der Verlust über mehrere Jahre vorgetragen werden kann.