Erhöhung Gerichtsgebühren seit August 2011
Mit Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Neufestsetzung von Gerichtsgebühren wurden die Gerichtsgebühren auf Basis der gesetzlich vorgesehenen Valorisierungsregelung mit 1. 8. 2011 indexbedingt erhöht. Davon betroffen sind u.a. die Gerichtsgebühren für Zivilprozesse, Exekutionsverfahren, Insolvenzverfahren, Pflegeschafts- und Unterhaltsprozesse, Verlassenschaften, Grundbuchssachen, Firmenbuchangelegenheiten oder Beglaubigungen. Die neuen Gebühren sind auf Sachverhalte