Kosten einer Nachuntersuchung/Präventivbeobachtung nach Krebsoperation gelten nicht als außergewöhnliche Belastung
Im Gegensatz zu Krankheitskosten können nach der Verwaltungspraxis Aufwendungen für die Vorbeugung von Krankheiten (z.B. Impfungen) sowie für die Erhaltung der Gesundheit (z.B. Vorsorgeuntersuchungen) steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Voraussetzung für eine steuerlich außergewöhnliche Belastung sind die Elemente Außergewöhnlichkeit, Zwangsläufigkeit sowie wesentliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. In