Bankgeschäfte sind ihrer Natur nach Risikogeschäfte. Die „Basler Eigenmittelempfehlung“ von 1988 (Basel I) hatte bereits zum Ziel, die Risken zu begrenzen, indem eine Eigenkapitalquote von 8% des Kreditrisikos empfohlen wurde. 1996 kam es zu einer Ergänzung hinsichtlich des Marktrisikos.

Seit 2001 ist „Basel II“ aktuell und wurde 2005 in einer EU-RL verankert, sowie in Österreich mit einer

BWG- Novelle eingeführt. Seither wurden die Grundsätze in der Kreditwirtschaft bereits schrittweise (freiwillig) umgesetzt. Verpflichtend ist deren Einhaltung bei Krediterteilung von über 1 Mio. EURO aber erst ab 2007. Für das damit verbundene Rating des Kreditwerbers durch die Bank, somit die Einschätzung des Kreditrisikos, ist u.a. die Qualität seines Rechnungswesens und die Bilanzierung von ausschlaggebender Bedeutung. In den Klienten-Infos September/Oktober 2003 wurden die Grundzüge und Auswirkungen auf Unternehmen bereits dargestellt.

Begriffsdefinitionen

:: Konzept von Basel II

Das Ziel ist die umfassende Abdeckung aller wesentlichen Bankrisiken durch folgende Maßnahmen:

  1. Mindestkapitalanforderungen aus Kredit-, Markt- und operationalen Risiken. Für die Einstufung der Kreditwürdigkeit ist das Ratingverfahren vorgesehen.
  2. Bankaufsichtliche Prüfungen durch die behördliche Bankenaufsicht.
  3. Marktdisziplin, wofür Offenlegungsvorschriften für bestimmte Bereiche des Bankgeschäftes bestehen.

Transparenzbestimmung

Die in der EU-RL normierte Bestimmung, dass die Rating- Entscheidung die Bank den Kunden offenlegen muss, ist in Österreich lediglich in Form einer Selbstverpflichtung der Banken übernommen worden. Das BMF ist allerdings verhalten, die Befolgung derselben zu beobachten. Bankkunden sollten daher die schriftliche Bekanntgabe der Rating-Entscheidung anfordern, sie entsprechend prüfen und notfalls dem BMF zur Unterstützung seiner Beobachtungsobliegenheiten zur Kenntnis bringen.

:: Bilanzstandards

Innerstaatliches Handelsrecht

Das HGB, ab 2007 UGB stellt in den §§ 201ff das Vorsichtsprinzip und den Gläubigerschutz ins Zentrum und ist vom sogenannten „Imparitätischen Realisationsprinzip“ (Aktiva niedrig, Passiva hoch zu bewerten) beherrscht.

:: Internationale Standards

IAS/ IFRS für Europa

Die „International Financial Reporting Standards“ stellen die Weiterentwicklung der „International Accounting Standards“ dar und sind gem. § 245 a UGB für den Konzernabschluss börsennotierter Unternehmen seit 2005 verpflichtend. Für notierende Schuldtitel ab 2007. Im Vordergrund steht die Bereitstellung von entscheidungsrelevanten Informationen für Aktionäre und andere Interessensgruppen, insbesondere durch verpflichtende Bekanntgabe von Cash Flow, Eigenkapitalveränderungsspiegel etc., wodurch eine höhere Transparenz gewährleistet ist.

US-GAAP für USA

Die „United States Generally Accepted Accounting Principles“ sind die meist verbreiteten Rechnungslegungsmethoden in den USA und werden auch von europäischen Gesellschaften, die in die USA expandieren, angewendet. Sie enthalten ähnliche Grundsätze wie IAS/IFRS.

Auswirkung der Bilanzierungsmethode auf Basel II

Da die Bilanzierung nach IFRS zu einer höheren Eigenkapitalquote als nach HGB/UGB führt (Ansatz von Marktwerten, die nicht mit den Anschaffungskosten gedeckelt sind), bietet IFRS die Möglichkeit das Rating nach Basel II positiv zu beeinflussen. Es bleibt einem Kreditnehmer unbenommen, zusätzlich zum Jahresabschluss nach Handelsrecht, auch einen nach IFRS zu erstellen oder wenigstens der Bank entscheidungsrelevante Zusatzinformationen nach dem Muster von IFRS sowie sorgfältige Businesspläne zu liefern. Die Chance auf mehr Kapitalgeber bzw. günstigere Kreditkonditionen liegt in der höheren Transparenz der Rechnungslegung.

image_pdfPDFimage_printDrucken