Einreise
aus Nicht-EU-Staaten

Wichtige
Einfuhrverbote und Einfuhrbeschränkungen

Die Zollverwaltung muss an der Vollziehung von Einfuhrverboten und
Einfuhrbeschränkungen bei der Einfuhr von Waren mitwirken. Das bedeutet: die
Zollverwaltung ist nicht für die Erlassung eines konkreten Einfuhrverbots oder
einer konkreten Einfuhrbeschränkung zuständig, hat aber für die Überwachung
dieser Maßnahmen bei der Einfuhr zu sorgen.

Es kann vorkommen, dass Änderungen oder Neuerungen im Bereich der
Einfuhrverbote und Einfuhrbeschränkungen erfolgen. Beispielsweise kann ein
Einfuhrverbot für Fleisch aus einem Land sehr kurzfristig erlassen werden, wenn
Tierseuchen (Schweinepest, Maul- und Klauenseuche usw.) ausbrechen. Es ist
daher empfehlenswert, sich bereits vor einer Reise bei der Zollverwaltung zu
erkundigen.

Hier sind die für den Reiseverkehr bedeutsamsten Einfuhrverbote und
Einfuhrbeschränkungen erläutert. Beachten Sie, dass eine allfällige Ausnahme
von einem Bewilligungserfordernis nicht gleichzeitig auch bedeutet, dass die
betreffende Ware abgabenfrei eingeführt werden kann.

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