Noch vor dem Sommer wurden im Finanzausschuss einige Änderungen beschlossen und als Gesetzesentwürfe auf die Reise geschickt. Ausgewählte Themen sind nachfolgend dargestellt. Der Gesetzwerdungsprozess bleibt freilich abzuwarten – wir werden Sie auf dem Laufenden halten.
Erhöhung der Forschungsprämie auf 14 Prozent
Ab dem Jahr 2018 soll die Forschungsprämie von derzeit 12% auf 14% angehoben werden. Diese indirekte Form der Forschungsförderung wurde zuletzt im Rahmen der Steuerreform 2015/2016 von 10% auf 12% erhöht und soll Österreich als Wirtschafts- und Forschungsstandort attraktiver machen.
Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz 2017
Dieses Gesetz soll die Beteiligung seitens der Mitarbeiter am eigenen Unternehmen attraktiver machen und möglicherweise auch dazu beitragen, dass die Übernahme österreichischer Unternehmen von außen verhindert wird. Geplant ist, dass für Mitarbeiter Aktien bis zu einem Wert von 4.500 € pro Jahr steuer- und sozialversicherungsbefreit sind, sofern sie treuhändig in einer Mitarbeiterbeteiligungsstiftung verwaltet werden. Dieser steuerliche Freibetrag gilt, wenn die Aktien bis zum Ende des Dienstverhältnisses in der Mitarbeiterbeteiligungsstiftung verbleiben. Die Mitarbeiterbeteiligungsstiftung bzw. die Mitarbeiter sollen dadurch zu einem bedeutenden Kernaktionär des Unternehmens werden und auch zur Arbeitsplatzsicherung beitragen.
Mittelstandsfinanzierungsgesellschaftengesetz 2017
Das Mittelstandsfinanzierungsgesellschaftengesetz 2017 soll durch mehrere Neuerungen den Unternehmen den Zugang zu Eigenkapital erleichtern (siehe auch ausführlich KI 04/17). Dies soll mitunter dadurch erreicht werden, dass für private Investoren Ausschüttungen von MiFiG bis zu 15.000 € jährlich steuerfrei sind. Generell soll für private Anleger die Investition in Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften und Unternehmensbeteiligungen erleichtert werden. Eine Hürde am Gesetzwerdungsprozess ist noch die beihilfenrechtliche Genehmigung durch die Europäische Kommission, da es sich bei dem neuen MiFiG-Regime um eine Risikokapitalbeihilfe handelt.
Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz
Mitunter durch strenge Strafbestimmungen soll das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz eine wirksame Maßnahme zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung darstellen. Österreich und die anderen EU-Mitgliedsstaaten müssen ein Register einrichten, in welches die wirtschaftlichen Eigentümer bestimmter Rechtsträger aufzunehmen sind.